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AGB

für alle Lieferungen und Leistungen der Princess for one day LLC, nachfolgend „P41D" genannt, Stand 01.08.2024. Aufträge sowie Lieferungen oder die Teilnahme an Veranstaltungen der P41D erfolgen ausschließlich zu den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen – im folgenden AGB genannt - in ihrer jeweils gültigen Fassung, nachzulesen auf www.p41d.com oder www.princess-for-one-day.com im Menüpunkt „Impressum“ oder jeweils aushängend auf Veranstaltungen der Gesellschaft.

Geschäftsgegenstand
ist die Konzeption und Durchführung von Foto & Beauty Events. Mit der Anmeldung und/ - oder Teilnahme an einem solchen Event gelten die hier aufgeführten AGB als ausdrücklich vereinbart.

Teilnehmen
dürfen ausschließlich Personen, die zum Zeitpunkt der Veranstaltung 14 Jahre oder älter sind und die über eine eigene bezahlte Eintrittskarte verfügen. Das Mitbringen von Gästen oder von Haustieren ist im Interesse des kompakten Events nicht möglich. Die Eintrittskarte bleibt am Veranstaltungsende beim Veranstalter.

Aus hygienischen Gründen ist es unerlässlich, dass die teilnehmenden Personen mit am Veranstaltungstag frisch gewaschenem trockenem Haar erscheinen. Es ist nicht möglich, ungewaschenes Haar zu frisieren/ stylen. Da Styling und Frisieren Grundlage für die fotografische Arbeit sind, können ungestylte Personen an der Fotosession nicht teilnehmen. Zur Vermeidung von Missverständen: unsere Profis stylen und frisieren, werden aber weder Haare schneiden noch färben.

Bei einer Verspätung von mehr als 15 Min erfolgt die Teilnahme im Ermessen des Veranstalters - ein Minderungsanspruch (Vortrag des Master-Stylisten verpasst, kein Vorher-Foto) besteht ausdrücklich nicht

Anmeldung/Stornierung
Die Anmeldung ist in jedem Fall verbindlich. Die Vorschriften über Fernabsatzverträge gemäß § 312b, Absatz 3, Punkt 6 BGB (nachzulesen unter z.B. http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__312b.html) finden Anwendung. Dort heißt es:

"...Die Vorschriften über Fernabsatzverträge finden keine Anwendung auf Verträge...

... (6) über die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Unterbringung, Beförderung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie Freizeitgestaltung, wenn sich der Unternehmer bei Vertragsschluss verpflichtet, die Dienstleistungen zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen,...."

Eine kostenfreie Stornierung ist nicht möglich. Das Nicht-Erscheinen, unabhängig vom Grund, entbindet nicht von der Zahlungspflicht. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist übertragbar an eine Person, die am Veranstaltungstag mindestens 14 Jahre alt ist.

Nach Abschuss der Buchung erhält die anmeldende Person auf dem Bildschirm eine Meldung über den Versand der Buchungsunterlagen (incl. Eintrittskarte(n) und Rechnung durch das Buchungssystem von P41D , mit der Bitte, sich sofort zu melden, falls die Bestätigung ausbleibt und keinesfalls eine weitere Buchung auszuführen, falls die Buchungsunterlagen nicht sofort eingegangen sind.

Die Teilnahmegebühr
ist bei der Anmeldung fällig und ist entsprechend der auf www.p41d.com ausgewiesenen Zahlungsmöglichkeiten spätestens innerhalb von sieben Tagen nach Anmeldung (bei Ratenzahlung ist die erste Rate innerhalb von sieben Tagen nach Anmeldung) zu begleichen. Außer: bei Erwerb einer Eintrittskarte, deren Veranstaltungstag nicht mehr sieben Tage im Voraus liegt, ist der Betrag (die erste Rate) bis spätestens zur Veranstaltung zu überweisen. Maßgeblich ist nicht das Datum der Überweisung, sondern der Eingang bei P41D.

Eventuell eingeräumte Rabatte verlieren bei Zahlungsverzug (= Eingang Zahlung später als zehn Tage nach Buchung) ihre Gültigkeit (Zahlungsziel sieben Tage plus drei Tage Karrenzzeit). Für Mahnungen sind € 12,50 pro Schreiben vereinbart.

Künstlerische Arbeit der Fotografen
P41D arbeitet ausschließlich mit renommierten Star-Fotografen, deren internationales Standing unangefochten ist. Der in der jeweiligen Werbung ausgeschriebene Fotograf ist wesentlicher Bestandteil des Vertrages. P41D bemüht sich, den individuellen Wünschen der Kundinnen zu entsprechen, sofern diese VOR der Fotosession klar geäußert werden, aber letztendlich ist der Fotograf in der Umsetzung seiner künstlerischen Arbeit frei. Im Zweifel empfiehlt P41D, vor der Buchung auf jeden Fall die auf www.p41d.com gezeigten Musterfotos des Fotografen anzusehen, da diese eine Referenz für die in der Veranstaltung gefertigten Aufnahmen sind.

Nutzung der Fotografien/des Aufnahmematerials
Entsprechend des Urheberrechtgesetztes sind unwiderruflich sämtliches Aufnahme-Material und alle Fotos, die an der gegenständlichen Veranstaltung von den Teilnehmerinnen angefertigt werden, Eigentum des Fotografen, hier vertreten durch den Veranstalter. Ausnahmeregelungen bedürfen ausdrücklich der Schriftform, mündliche Nebenvereinbarungen sind ausdrücklich ausgeschlossen.

Sofern nicht anders mit der Teilnehmerin vereinbart, hat P41D das Recht, die produzierten Aufnahmen ohne zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkungen in veränderter und unveränderter Form selbst oder durch Dritte, die mit unserem Einverständnis handeln und an die hier vereinbarten Nutzungszwecke gebunden sind, ungeachtet der Übertragungs-, Träger- und Speichertechniken (insbesondere elektronische Bildverarbeitung) uneingeschränkt und unwiderruflich, auch für Werbe- und Publikationszwecke, zu nutzen.

Die zahlende teilnehmende Person hat das einseitige Recht, dieser Nutzung auf der Vereinbarung/Eintrittskarte zu widersprechen und trotzdem in vollen Umfang an der Veranstaltung teilzunehmen

Nichtzahlende teilnehmende Person, z.B. Teilnehmerinnen aus Gewinnspielen oder Zeitungskooperationen, dürfen der Nutzung durch den Veranstalter nicht widersprechen (Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.) - oder aber nicht teilnehmen.

Abzüge/Nutzungsrechte für die teilnehmende Person
Die Übertragung der Nutzungsrechte erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Erfüllung sämtlicher Honoraransprüche des Fotografen durch den Auftraggeber.

Als Grundlage für das Nutzungshonorar gelten die Empfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) in ihrer jeweils aktuellen Form. Dies garantiert der Teilnehmerin, dass eine kommerzielle Nutzung oder Vervielfältigung nach Zustimmung des Fotografen zu fairen marktüblichen Preisen grundsätzlich möglich ist.

Bei jeglicher unberechtigten gewerblichen (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten) Nutzung oder Verwendung oder Weitergabe des Bildmaterials, ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des 5-fachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.

Im Zweifelsfall gilt: Nachfragen! (per E-Mail an contact@p41d.com)

Bei einer unberechtigten Nutzung des Fotos sind ebenfalls Grundlage die Empfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) in ihrer jeweils aktuellen Form einschließlich der dort ausgewiesenen Zuschläge für eine unberechtigte Nutzung. Weitere Schadensersatzforderungen des Veranstalters und/oder des Fotografen bleiben hiervon unberührt.

Jegliche Nutzung des Bildmaterials VOR vollständiger Erfüllung (maßgeblich ist der Eingang bei P41D) stellt eine unberechtigte Nutzung dar, die entsprechend der Honorarsätze und der mit der unberechtigten Nutzung in Zusammenhang stehenden Strafzuschläge geahndet werden (ausgeschlossen ist die vereinbarte Ratenzahlung).

Die Übergabe der Leistung (Foto- bzw. Computer-Ausdruck, ggf.USB Stick) erfolgt am Veranstaltungsort.

Widerspruch gegen die Verwendung von Bilddaten für maschinelles Lernen

P41D widerspricht ausdrücklich der Verwendung der Bilddaten, die teilnehmenden Personen bereitgestellt werden, für Zwecke des maschinellen Lernens durch Computerprogramme, einschließlich Künstlicher Intelligenz (KI). Dieser Widerspruch gilt sowohl für Bilddaten, die direkt vor Ort zur Verfügung gestellt werden, als auch für solche, auf die ohne ausdrückliche Genehmigung des Veranstalters zugegriffen wird.

Darüber hinaus widerspricht P41D der Verwendung der bereitgestellten Bilddaten, die durch manuelle Eingaben zu Lernzwecken in Programme eingespeist werden.

Schadensersatz
gleich aus welchem Rechtsgrund (Unmöglichkeit, Verzug, positive Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss, unerlaubte Handlung etc.) wird nicht gewährt. P41D haftet nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Diese Freizeichnung gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie für die Haftung wegen zugesicherter Eigenschaften.

Das Filmen und Fotografieren
während der Veranstaltung ist grundsätzlich erlaubt, aber ausschließlich für den privaten Zweck gestattet und hat so diskret zu erfolgen, dass die Veranstaltung nicht behindert wird. Sollten sich Event-Teilnehmer gestört fühlen oder die Veranstaltung behindert werden, hat die Projektleitung das Recht, das Fotografieren und Filmen zu unterbinden - bzw. im Fall der Wiederholung das Hausrecht auszuüben.

Die Veröffentlichung bedarf grundsätzlich des Einverständnisses aller gezeigten Personen, nachzuweisen durch den Verursacher.

Datenschutz und Datenverarbeitung.
P41D bearbeitet personenbezogene Daten unter Einhaltung der auf den Vertrag anwendbaren Datenschutzbestimmungen. Hier verweisen wir auf die Datenschutzbestimmungen - siehe www.princess-for-one-day.com.

Schlussklauseln
Sollten einzelne Punkte aus diesen Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Es gilt das am Veranstaltungsort gültige Recht. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Firmensitz der Princess for one day.

princess for one day ist eine eingetragene Marke des Veranstalters. Die Nutzung der Marke Princess for one day bedarf der schriftlichen Zustimmung des Veranstalters.




 

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